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Vermögenssorge

Aktuelle Inhalte

Frage und Antwort

Ansparen für das Pflegekind?

Was gibt es zu beachten, wenn wir (Pflegeeltern mit Pflegekind in unbefristeter Vollzeit) unserem Pflegekind ein finanzielles Polster (z.B. in Form eines Sparkontos und/oder Fonds) anlegen möchten?
Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
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Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.

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Begriffserklärung

Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.

Fachwissen

Frage und Antwort

Vermögensverwaltung des Vormundes

Ich bin Pflegevater und Vormund meines Pflegekindes. Wie oft und an wen muss ich eigentlich einen Bericht über meine Vermögensverwaltung geben? Muss ich wirklich jede Abhebung vom Taschengeldkonto meines Pflegekindes und Mündels dem Familiengericht melden?
Frage und Antwort

Ansparen für das Pflegekind?

Was gibt es zu beachten, wenn wir (Pflegeeltern mit Pflegekind in unbefristeter Vollzeit) unserem Pflegekind ein finanzielles Polster (z.B. in Form eines Sparkontos und/oder Fonds) anlegen möchten?

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.10.1998

Entziehung der elterlichen Sorge

1. Bei der Entziehung der elterlichen Sorge ist auch nach Inkrafttreten des KindRG zwischen Personen- und Vermögenssorge zu unterscheiden.2. Zur Entziehung der gesamten Personensorge.3. War wegen Entziehung der gesamten elterlichen Sorge das Kreisjugendamt zum Vormund bestellt worden, ist, wenn nur die Entziehung der Personensorge gerechtfertigt war, diese Bestellung zu beschränken auf die Bestellung des Kreisjugendamtes als Pfleger.