Fachreferat von Hildegard Niestroj über der Schutz des Kindes vor gefährdenden Lebensbedingungen, Gewalterfahrungen in der Kindheit und deren Auswirkungen, Viktimisierung durch elterliche Gewalt, Traumatisierungen von Kindern und Risikoeinschätzung bei Besuchskontakten.
Mit seinen jetzt herausgegebenen Arbeitshilfen „Jugendliche schützen“ will der IB verhindern, dass junge Menschen Opfer von Gewalt und Missbrauch werden. Entwickelt wurden die Arbeitshilfen zusammen mit der Westfälischen Wilhelms Universität Münster.
In der Reihe Elternwissen, der kompetenten Schriftenreihe für Eltern, die von der Katholischen Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NW e.V. herausgegeben wird, ist eine neue Veröffentlichung erschienen: Übergriffe unter Jugendlichen.
Sexuelle Übergriffe sind unter Jugendlichen keine Seltenheit. Ein großer Teil von Mädchen, aber auch Jungen hat schon einmal solche Attacken erlebt. Eine neue Broschüre vermittelt dazu Erkenntnisse aus sozialwissenschaftlichen, psychologischen und pädagogischen Zusammenhängen.
Die Broschüre informiert alle Interessierte, insbesondere Eltern und Erziehungsverantwortliche, über das Thema „sexueller Missbrauch von Kindern“. Im Schwerpunkt werden Präventionsempfehlungen vermittelt, sowie Hinweise zum Handeln im Verdachtsfall und das Vorgehen der Polizei nach einer Anzeigenerstattung erläutert.
Die Caritas Behindertenhilfe und Psychatrie e.V. [CBP] hat eine 'Handreichung zur Prävention sexueller Gewalt in leichter Sprache' unter dem Titel "Niemand darf mir wehtun" herausgegeben.
Kinder, die sexuellen Missbrauch durch vertraute Erwachsene erlebt haben, fühlen sich verwirrt und verraten. Das, was sie erfahren, ist diffus, grenzüberschreitend, unabänderlich.
Der Berliner Senat hat die Universität Hildesheim beauftragt, ein weiterführendes Aufarbeitungskonzept zum sogenannten Kentler-Experiment zu erstellen und daraus auch Empfehlungen für die gegenwärtige Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe abzuleiten.
Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht und Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, kamen Ende Mai erneut über 40 staatliche und nicht-staatliche Spitzenakteure zum Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen zusammen. Anderthalb Jahre nach seiner konstituierenden Sitzung legt das Forum nun eine „Gemeinsame Verständigung“ vor. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen.
Informationen zu den Leitlinien für die Gewährung von Leistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich - Beratung für Sorgeberechtigte betroffener Pflegekindern.
Wie sollen sich Kinder verhalten, wenn sie auf der Straße von Fremden angesprochen werden? Eine Frage, die sich viele Eltern stellen. Die Polizei hat Verhaltensregeln zusammengestellt, die Eltern ihren Kindern mitgeben können.
Das auf die bisherigen Arbeit aufbauende Folgeprojekt ,ECQAT – Entwicklung eines E-Learning-Curriculums zur ergänzenden Qualifikation - soll vertiefende Informationen und Lernmöglichkeiten zur Traumatherapie, Traumapädagogik, Gefährdungsanalyse und zu Schutzkonzepten in Institutionen bieten.
Das Thema sexueller Kindesmissbrauch beschäftigt viele Jugendämter in NRW. Das geht aus einer Erhebung bei allen NRW-Jugendämtern hervor, die der WDR nach den Kindesmissbrauchsfällen von Lügde durchgeführt hat. An der WDR-Umfrage nahmen 139 von insgesamt 186 Ämtern teil. Demnach verzeichneten Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 2018 mindestens 566 Verdachtsmeldungen auf sexuellen Kindesmissbrauch. Die WDR-Erhebung machte darüber hinaus deutlich, dass Personalausstattung und Standards nicht einheitlich und die Arbeitsbelastung der Sozialarbeiter in den Allgemeinen Sozialen Diensten regional extrem unterschiedlich ist. Ebenso unterschiedlich ist die Unterbringung der Kinder, die in Obhut genommen wurden, in Pflegefamilien, Wohngruppen oder Kinderdörfern: von 76 % in Heimunterbringung (Bergisch Gladbach) bis 83 % Unterbringung in einer Pflegefamilie (Kreis Wesel).
Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder gestartet
Sexuelle Gewalt kann es überall und jederzeit geben – auch im persönlichen Umfeld.
Anlässlich des 8. Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, heute in Berlin die gemeinsame Aufklärungs- und Aktivierungskampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“ vorgestellt. Die Botschaft: Kinder und Jugendliche sind vor allem im eigenen Umfeld der Gefahr sexueller Gewalt ausgesetzt.
Leistungen aus dem Fond sexueller Missbrauch im familiären Bereich können natürlich auch für Pflegekinder, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, gewährt werden.
Das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Nordrhein hat in Kooperation mit der AJS die Methodentasche „100% ICH“ zur Prävention sexualisierter Gewalt erstellt. Dabei handelt es sich um eine Sammlung von 74 Spielen und Übungen zur Stärkung der Kernkompetenzen von Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 16 Jahren.
Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs hat vor fünf Jahren ihre Arbeit begonnen. Mehr als 1.000 Betroffene aus dem Tatkontext Familie haben sich bisher bei ihr gemeldet. Die Kommission fordert, dass diesem größten Bereich von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit zukommt.
Sexualisiertes Verhalten eines Kindes drückt mit größter Wahrscheinlichkeit aus, dass das Kind sexuellen Missbrauch erlitten hat. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass ein Erwachsener oder Jugendlicher seine Position der Macht, seine geistige und körperliche Überlegenheit und das Vertrauen und die Unwissenheit des Kindes dazu benutzt hat, seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen.