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Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Aktuelle Nachrichten

Arbeitspapier

von:

Vormundschaft - Akteur in der Kinder- und Jugendhilfe! Miteinander statt nebeneinander.

IMPUL!SE-Papier 5 aus 2023 von AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. Die Reformen des SGB VIII und des Vormundschaftsrechts wurden gleichzeitig entwickelt. Das Arbeitspapier schaut auf die Parallelen in den beiden Gesetzen.
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Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
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Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.
Dossier

Veränderungen durch das neue Vormundschaftsrecht

Das Vormundschaftsrecht wurde verändert. In Anbetracht der vielen Paragrafen zur Vormundschaft im BGB wurde nur wenig verändert – dieses Wenige hat aber deutliche Auswirkungen auf die Aufgabe des Vormundes im Hinblick auf sein Mündel. So ist es nun oberste Aufgabe des Vormundes, eine Beziehung zu seinem Mündel herzustellen. Der Vormund hat die Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten und soll dies besonders durch regelmäßige, möglichst monatliche Kontakte mit dem Mündel in dessen üblicher Umgebung erreichen.

Verschiedenes

Hinweis

Vormundschaftsrechtsreform

In wenigen Tagen - am 1. Januar 2023 - tritt das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht in Kraft. Das DIJuF Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht hat dazu eine Sammlung von hilfreichen Synopsen, Gutachten Aufsätzen und Links auf seiner Webseite zusammengetragen.
Politik

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 23. September hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht beschlossen. Nun muss der Entwurf durch zwei Lesungen des Bundestages. Dazwischen werden noch Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages angehört. Dann geht der Entwurf durch Beratungen des Bundesrates. Es wird mit einem Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht vor 2022 gerechnet.
Politik

Vormundschaftsvereine als wichtige Säule der Kinder- und Jugendhilfe stärken!

Anlässlich der heutigen (26.11.2020) Lesung des Gesetzes zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechtes im Bundestag weist der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) auf die Gefahr hin, dass die vormundschaftsführenden Vereine durch die Reform geschwächt werden. „Wir appellieren daher an den Gesetzgeber, die Bestellung des Vormundschaftsvereins grundsätzlich zuzulassen“, so SkF Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Politik

Die große Vormundschaftsreform

Das Bundesforum für Vormundschaft und Pflegschaft hat alles zusammengetragen, was es im Hinblick auf die große Vormundschaftsreform an Dokumenten und Hinweisen gibt. Diese ja schon seit langem diskutierte Reform hatte am 5. März 2020 die erste Lesung im Bundestag und am 26. März 2021 will sich der Bundesrat damit befassen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Politik

Bundesrat stimmt Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zu

Der Bundesrat hat am 26. März 2021 der vom Bundestag beschlossenen Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zugestimmt. Das Gesetz kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Das Gesetz soll ab 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Hinweis

Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Am 12.5.2021 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt zum 1.1.2023 in Kraft. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht - DIJuF hat seine Synopse zu den Neuregelungen im SGB VIII auf Grundlage der verkündeten Fassung aktualisiert.
Hinweis

Gesetzesänderungen im Internet

Inzwischen hat das Bundesamt für Justiz alle in der letzten Zeit geänderten Gesetze, die nun schon in Kraft getreten sind, auf der Internetseite gesetze-im-internet aktualisiert. Sie können dort die Gesetze komplett finden, mit allen neuen, geänderten und unveränderten Paragrafen.
Geänderte Rechtslage

Neues Vormundschaftsrecht

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat eine Synopse zu Änderungen im BGB für das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht erarbeitet, welches am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird.
Hinweis

Die große Vormundschaftsrechtsreform

Das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft hat in Zusammenarbeit mit dem DIJuF einen 'Materialienband für die Praxis' zur neuen Rechtsreform im Vormundschafts- und Betreuungsrecht vorgelegt. Dieser Materialienband thematisiert die Änderungen, die das „Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ (VBRG), beschlossen am 4. Mai 2021, mit sich bringt. Das Gesetz wird am 1.1.2023 in Kraft treten.
Politik

Referentenentwurf zum neuen Vormundschaftsrecht

Die Überlegungen zu einem neuen Gesetz des Vormundschafts- und Betreuungsrechts laufen schon einige Jahre. Das jetzt gültige Vormundschaftsrecht stammt in weiten Teilen aus der Entstehungszeit des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus dem Jahr 1896. Es enthält detaillierte Regelungen zur Vermögenssorge des Vormunds, die allerdings weithin die Verhältnisse um das Jahr 1900 abbilden, und nur wenige Regelungen zur Personensorge. Durch zahlreiche Ergänzungen und Änderungen ist das Vormundschaftsrecht unübersichtlich geworden und bildet die aktuelle Praxis nicht zutreffend ab. Eine neue Regelung ist also unumgänglich.
Politik

Änderungen im Referentenentwurf zur Vormundschaft mit Bezug auf Pflegepersonen

Der Gesetzentwurf und die Erläuterungen dazu umfassen insgesamt 473 Seiten. Im Gesetzentwurf gibt es auch erstmalig Regelungen zur Zusammenarbeit von Pflegepersonen und Vormündern, wenn das Kind dauerhaft bei den Pflegeeltern lebt. Wir haben hier die entsprechenden Erläuterungen und Entwürfe der Paragrafen zusammengestellt. Da eine Vielzahl von Pflegepersonen auch Vormünder ihrer Pflegekinder sind oder daran Interesse haben, es zu werden, haben wir auch die Auszüge über ehrenamtliche Vormundschaften herausgezogen. Von Bedeutung finden wir auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Vormund zu beauftragen, um mit der Suche nach dem geeigneten Vormund mehr Zeit zu haben.
Nachricht

Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft erhalten!

Pressemitteilung des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft zur angekündigten Einstellung der finanziellen Förderung des Bundesfamilienministeriums. Das Bundesforum schreibt dazu: "Kinderrechte für besonders benachteiligte Kinder nur nach Kassenlage fördern? Nein!" Eine Beendigung der finanziellen Förderung bedroht die Arbeit und Existenz des Bundesforums Vormundschaft und Pflegschaft - und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, in dem mit dem 1. Januar 2023 eine aktualisierte Gesetzgebung in Kraft tritt, die viel Veränderung der Praxis erforderlich macht.
Politik

Fachgespräch im Deutschen Bundestag zum Vormundschaftsrecht

Am 17.04.2023 von 14 Uhr bis 16.00 Uhr wird das Fachgespräch im Familienausschuss des Bundestags mit dem Titel „Kinder unter Vormundschaft: Baustellen und Weiterentwicklungsbedarf der Vormundschaftsrechtsreform im BGB und SGB VIII“ live auf Kanal 4 des Bundestags übertragen.
Politik

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Das DIJuF und das Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft haben jeweils in ihren Synopsen alte und neue Regelungen bzw. Vorschläge des Gesetzentwurfs für das Vormundschafts- und Betreuungsrechts gegenüber gestellt. Das DIJuF bezieht sich auf die Änderungen im SGB VIII und das Bundesforum Vormundschaften und Pflegeschaften auf die Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Hinweis

Reform des Vormundschaftsrechts

Im Rahmen ihres Podcasts 'familiensachen' widmet die FamRZ ihre elfte Ausgabe der Reform des Vormundschaftsrechts. Gesprächspartner in dieser Ausgabe sind Henriette Katzenstein und Robert Loh vom Bundesforum Vormundschaft und Pflegeschaft.

Fachwissen

Stellungnahme

von:

Stellungnahme von PFAD-Bundesverband zur Vormundschaftsreform

PFAD-Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. konzentriert sich in seiner Stellungnahme von Anfang August 2020 auf die Teile des Referentenentwurfs, die Kinder in Pflegefamilien betreffen. PFAD-Bundesverband begrüßt die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, hat jedoch in Bezug auf Mündeln, die in Pflegefamilien leben, Verbesserungsvorschläge.
Fachartikel

von:

Zusätzliche Pfleger im neuen Vormundschaftsrecht

In dem seit 1. Januar 2023 gültigen Vormundschaftsrecht gibt es die Möglichkeiten, zusätzlich zur Person des Vormundes ergänzende Pfleger zu bestellen.
Stellungnahme

von:

Mehr Rechte für Betroffene

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts geplante grundlegende Neugliederung und Modernisierung.
Fachartikel

von:

Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern

Im aktuellen Vormundschaftsrecht wurde in einigen Paragrafen auf die für das Mündel so notwendige Zusammenarbeit von Vormündern und Pflegeeltern hingewiesen und entsprechende Bestimmungen erlassen.
Fachartikel

von:

Vorläufiger Vormund

Im neuen Vormundschaftsrecht wurde der § 1781 BGB - vorläufige Vormundschaft - hinzugefügt. Diese vorläufige Vormundschaft soll dem Jugendamt die Möglichkeit geben, einerseits die Angelegenheiten des Mündels nach einer Inobhutnahme regeln zu können, andererseits eine davon unabhängige Frist zu haben, um einen geeigneten ehrenamtlichen oder notfalls auch beruflichen Vormund finden zu können.

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