Die Pflegeerlaubnis im Rahmen der Jugendhilfe ist eine Maßnahme des Kinderschutzes für Kinder, die nicht bei ihren Eltern aufwachsen können. § 44 des SGB VIII beschreibt die Voraussetzungen der Pflegeerlaubnis für die Pflegepersonen und die Ausnahmen.
Wird bei Aufnahme eines Pflegekindes, für das das Sozialamt der Kostenträger ist, eine Pflegeerlaubnis benötigt? In den meisten Fällen, so läuft es jedenfalls hier, ist das Jugendamt ja involviert und an der Vermittlung beteiligt.
Benötigt man bei einem Pflegekind, das erst Jugendhilfe bezogen hat und dann in die Sozialhilfe wechselt eine solche?
Wir sind eine "Erziehungsstelle" - das heißt, unsere zwei 13 jährigen ADHS-Jungs, mein Mann und ich. Unsere leiblichen Kinder sind erwachsen und aus dem Haus. Wir wohnen auf einem kleinen Dorf am Wald. Alle kennen uns, unsere lebhaften, lauten und oft unangepassten Kinder. Sie kennen aber auch ihre nette, hilfsbereite und fleißige Seite. Ich glaube tauschen möchte trotzdem keiner mit uns. Wir haben beide Jungs als Kleinkinder aufgenommen - es sind unsere Jungs ohne Wenn und Aber!