Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Das Jugendamt hat nicht nur zu beraten, zu betreuen und Leistungen zu gewähren, es hat auch klar den Auftrag über das Wohl des Kindes zu wachen (Wächteramt des Staates).
Die Pflegekinderhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe des Pflegekinderdienstes und des Allgemeinen Sozialen Dienstes eines Jugendamtes. Die Perspektive Pflegekinderdienst und die Perspektive ASD werden in diesem Referat in ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten beschrieben.
Bei der Unterbringung eines Pflegekindes in einer Pflegefamilie sind jugendamtliche Schritte zu gehen, die im Auftrag des Personensorgeberechtigten gemeinsam zu erarbeiten sind. Die Personensorgeberechtigten haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie im Rahmen ihrer Erziehung zum Wohle des Kindes Beratung, Unterstützung und weitergehende Hilfe benötigen. Wenn das Jugendamt eine geeignete Hilfe gewähren kann, ist die Erstellung eines Hilfeplans vorgeschrieben.
Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt.
Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Bei mehreren Familien wurden kurzfristig, neben den regulären Hausbesuchen vom Pflegekinderdienst (PKD), Termine von ASD-Kollegen bzw. als ASD-Vertretung von nicht zuständigen PKD-Kollegen gemacht, um vor Ort zu kontrollieren. Die Erklärungen für diese Besuche entsprachen nicht dem Beratungs-/Betreuungsbedürfnis der Familie, sondern dienten offenkundig der Erfüllung formaler Vorgaben.
Um dem Kindeswohl wirklich gerecht werden zu können und aufgrund sehr diskussionswürdiger Beschlüsse in Kindschaftsangelegenheiten plädiert der Artikel dafür, Familienrichter zu Fortbildungen zu verpflichten.
Bemerkenswerte Zahlen aus der Innenrevision im Jugendamt Hamburg-Bergedorf: 130 Akten Pflegekinderdienst + 130 Akten ASD – fünf MitarbeiterInnen lesen in 20 Tagen geschätzte 13 000 Seiten und geben Anregungen!
Da ist es wieder, was wir am meisten fürchten – ein totes Kind in Hamburg. Und da ist auch wieder mein schlechtes Gefühl. Ich schließe die Bürotür auf und setze mich an meinen Schreibtisch. Vor mir liegen neue Konzepte zum Fallmanagement, Eingangsmanagement, Netzwerkmanagement und zur sozialpädagogischen Diagnostik. Und der neue 20-seitige Kinderschutzbogen zum Ausfüllen im Gefährdungsfall.
Dies ist das Motto der diesjährigen großen Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen in der Zeit vom 10.09. – 11.09.2015 in Oldenburg
Im 146 Seiten starken Jugendamtsmonitor werden die Leistungen und Aufgaben der 559 Jugendämter, der europaweit größten instititutionalisierten Kinderschutzorganisationen, vorgestellt. Anhand aktueller Forschungsergebnisse werden Entwicklungstrends für die Jugendämter in Deutschland in verständlicher Form beschrieben. Mit den neuesten Zahlen und anschaulichen Illustrationen werden die Inhalte veranschaulicht. Der Monitor ist ein "Logbuch der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland" er spiegelt das gesamte Spektrum der Arbeit der Jugendämter wider: von A - wie Adoption bis Z - wie Zuwanderung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Das Deutsche Jugendinstitut e. V. (DJI) führt mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände eine Online-Erhebung bei allen Jugendämtern zur Pflegekinderhilfe in Deutschland durch.
In einer Video-Reihe stellen Beschäftigte der Jugendämter ihre Arbeit vor - sei es im Jugendtreff, im Allgemeinen Sozialen Dienst oder in der Jugendgerichtshilfe. Die Arbeit im Jugendamt ist vielseitig. Dort passieren jeden Tag Geschichten mitten aus dem Leben. Engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich von der Kamera über die Schulter schauen lassen und Einblicke in ihre Arbeit gegeben. Dabei wird ihr Einsatz für die Kinder und Jugendlichen auf ganz vielen Ebenen deutlich. Eine Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter.
Verpflichtung zu Fortbildungen für Familienrichter