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Herausnahme aus der Pflegefamilie

Verschiedenes

Tiefergehende Information

Gerichtsverfahren

Verfahren, die die Person des Kindes betreffen (Kindschaftsangelegenheiten): Sorgerechtsverfahren, Umgangsverfahren, Herausgabeverfahren.

Fachwissen

Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
09.03.2018

Rückführung des Pflegekindes zu den Pflegeeltern nach vorheriger Herausnahme

Beschluss über einen Antrag von Pflegeeltern gemäß § 1632.4 BGB zur Rückkehr des Pflegekindes in ihre Familie.
Gerichtsbeschluss erklärt

von:

vom: 
02.02.2021

Herausnahme aus der Pflegefamilie wegen möglicher sexueller Gefährdung

Das Bundesverfassungsgericht hatte zu entscheiden, ob die Herausnahme eines Kindes aus einer Pflegefamilie aufgrund einer möglicherweise nicht auszuschließenden sexueller Gefährdung des Kindes durch den Pflegevater rechtsgültig ist. Die vom Pflegevater verschwiegene Verurteilung wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material legte aus Sicht des Amtsvormundes eine Kindeswohlgefährdung des Pflegekindes nahe. Wenn ein Gericht trotz Warnungen des Jugendamtes die Rückführung des Kindes zu der Pflegemutter anordne, müssen die Richter sehr genau begründen, warum für das Kind kein Risiko besteht, entschied das Bundesverfassungsgericht. Eine solche Begründung im Sinne des Kinderschutzes sah das BVerfG als nicht gegeben an und hob den Beschluss des OLG - Rückführung des Kindes zur Pflegemutter - auf.
Stellungnahme

von:

Durchsetzung des Wohls und der Rechte von Pflegekindern oder Aufgabe bislang geltender Maßstäbe zum Schutz ihrer Bindungen und zur Sicherung der Kontinuität in der Erziehung?

Akademie und Beratungszentrum für Pflege- und Adoptivfamilien und Fachkräfte Baden-Württemberg e.V. und der Landesverband KiAP Baden-Württemberg e.V. haben zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) 1 BvR 1088/23 vom 28.08.2023 sowie zur Pressemitteilung des BVerfG Nr. 79/2023 vom 07.09.2023 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Rechtliche Regelungen

Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
11.01.2000

Herausgabeverlangen

Beschwerde der Pflegeeltern gegen das Herausgabeverlangen der Eltern wird zurückgewiesen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
31.03.2010

Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde und Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung nach § 1634.3 BGB

Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ohne Anhörungsrüge. Zu den Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung im Hinblick auf das Risiko erneuter Misshandlungen des Kindes ins seiner Ursprungsfamilie und des Auftretens psychischer Störungen durch Trennung von seinen Pflegeeltern. Das Kind hat eine eigene Grundrechtsposition.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
29.09.2021

Beteiligung von Pflegeeltern an einem Herausgabeverfahrenj

Im Rahmen eines Eilverfahren zum Kinderschutz haben Pflegeeltern auf Beteiligung an einem Verfahren geklagt, obwohl das Kind schon aus der langjährigen Pflegefamilie herausgenommen worden war.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
13.04.1987

Wechsel der Pflegeeltern

{BGB § 1632 IV} ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass dem Herausgabeverlangen der Eltern oder eines Elternteils, mit dem nicht die Zusammenführung der Familie, sondern ein Wechsel der Pflegeeltern bezweckt wird, nur stattzugeben ist, wenn mit hinreichender Sicherheit eine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes ausgeschlossen werden kann.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
22.09.1997

Ermittlungspflicht in Herausgabeverfahren

1. Zum Umfang der Ermittlungspflicht des Beschwerdegerichts im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren über den Anspruch des Vaters auf Herausgabe des Kindes. 2. Steht fest, dass ein 8-jähriges Kind von den Pflegeeltern beeinflusst wird, kommt seiner Äusserung, bei den Pflegeeltern bleiben zu wollen, regelmässig keine massgebliche Bedeutung für eine Verbleibensanordnung zu.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
25.08.1999

Herausnahme aus einer Pflegefamilie

Keine vorläufige Anordnung gegen einen Wechsel des Kindes in eine Pflegefamilie und rechtzeitige Beauftragung eines Verfahrenspflegers
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
28.08.2006

Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken in Deutschland untergebrachten Kindes

Das afghanische Kind wurde aus humanitären Gründen in einer deutschen Gastfamilie untergebracht. Als es dort 5 jahre lebte, wollte der Vater das Kind wieder nach Afghanistan holen. Die Gastfamilie stellte einen Verbleibensantrag.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
05.09.2006

Verbleibensanordnung

Die Beschwerde der Mutter gegen den Erlass der Verbleibensanordnung des Familiengerichtes Olpe wird zurück gewiesen.
Gerichtsbeschluss

von:

vom: 
02.06.1999

Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde v.2.6.99

Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein Herausgabeverlangen nach § 1632 Abs. 1 BGB, mit dem die Kindesmutter die Rückführung ihres Kindes aus einer Pflegefamilie, hilfsweise zunächst die Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie und Unterbringung in einer therapeutischen Einrichtung begehrt.