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Heranziehung junger Menschen zur Erstattung der Kosten der Jugendhilfe

Moses Online Themenheft
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Verschiedenes

Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe

Über die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe entscheidet der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022 spät abends um 22.20 Uhr in einer halbstündigen Sitzung in der zweiten/dritten Lesung.
Geänderte Rechtslage

von:

Kostenheranziehung

Ab in Kraft treten des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes wird die Kostenheransziehung für junge Menschen in der Jugendhilfe verändert werden. Der bisherige Kostenheranziehungssatz von 75 % des Einkommens des jungen Menschen wird sich auf 25 % verrringern.
Politik

Änderung des Gesetzesvorschlag zur Kostenheranziehung junger Menschen

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe mit den Stimmen aller Fraktionen des Bundestages und mit Einbeziehung eines Änderungsantrages zugestimmt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf das Einkommen, dass junge Menschen in Pflegefamilien durch die Berufsausbildungsbeihilfe erzielen. Bisher muss diese Beihilfe und das Ausbildungsgeld vollständig an das Jugendamt abgegeben werden. Künftig sollen sie einen Teil ihres Einkommens behalten dürfen. Abstimmung des Bundestages morgen, Donnerstag abends.
Hinweis

Ausbildungsvergütung von Pflegekindern

Fachinformation von PFAD Bundesverband der Pflege– und Adoptivfamilien e.V. zur Kostenheranziehung junger Menschen zu den Kosten der Hilfe zur Erziehung
Geänderte Rechtslage

Infos zur Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Wenn junge Menschen in der Jugendhilfe Leistungen erhalten, sind sie zu einem gewissen Teil mit ihrem Einkommen vom Jugendamt heranziehbar. Das nun seit 10. Juni 2021 gültige SGB VIII hat hier Änderungen ergeben. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft Kinder- und Jugendhilfe hat ausführliche Informationen und Hilfen zusammengetragen.
Geänderte Rechtslage

von:

Synopse zu den Änderungen durch das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung

Das Gesetz zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats am 16.12.2022 – zum 1.1.2023 in Kraft treten. Diana Eschelbach hat eine Synopse zu den Änderungen im SGB VIII durch das Gesetz erstellt, die mit ihrer freundlichen Genehmigung vom DIJuF veröffentlicht worden ist.
Politik

Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundestag beschloss in der Nacht einstimmig die Abschaffung der sogenannten „Kostenheranziehung“ für die Jugendhilfe. Diese Regelung gilt auch für jungen Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsgeld anderer Sozialleistungsträger enthalten. Der Bundesrat beschafft sich mit der Gesetzesänderung im Dezember 2022. Wenn er zustimmt, tritt das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft.
Tiefergehende Information

Kostenbeitragstabelle - Anrechnung des Einkommens des jungen Erwachsenen

Der Jugendliche oder junge Mensch muss sich mit seinem Vermögen oder Einkommen an den öffentlichen Kosten beteiligen.
Hinweis

von:

Pflegekinder müssen anteilige Kosten der Jugendhilfe erstatten

Wenn Pflegekinder z.B. durch eine Ausbildung Einkommen erzielen, müssen sie davon 75 % an das Jugendamt erstatten, wenn bisher Leistungen der Jugendhilfe (Pflegegeld) gezahlt wurden. Die Höhe dieser Kostenbeteiligung erzeugt viel Kritik. Spiegel-Online hat sich mit einem Artikel über eine junge Auszubildende genau mit diesem Thema beschäftigt.
Politik

Bundesrat: Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen

Der Bundesrat hat heute die letzte Hürde zur Abschaffung der Kostenheranziehung junger Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe beseitigt. Er hat der Kostenabschaffung zugestimmt. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hinweis

von:

Ein Euro für mich, drei fürs Jugendamt

Ein Artikel im Deutschlandfunk zur Frage der Kostenbeteiligung von jungen Menschen an der Jugendhilfe, wenn sie in Heimen oder in einer Pflegefamilie leben.
Politik

von:

75 Prozent-Regelung als Kostenbeitrag zur Jugendhilfe komplett infrage gestellt

1. Die drei Regierungsfraktionen in Rheinland-Pfalz drängen auf eine völlige Abschaffung der Regelung 2. Bei einer Veranstaltung mit Angela Merkel - 70 Jahre Grundgesetz / Bürgerdialog Wuppertal - wird die Bundeskanzlerin auf dieses Thema hin angesprochen (youtubefilm)
Hinweis

von:

Kostenbeitrag junger Menschen mit dem Einkommen des Vorjahres

Da es noch keine entsprechende Gesetzesänderung zur Heranziehung junger Menschen zu den Kosten der Jugendhilfe gegeben hat, sind diese junge Menschen weiterhin mit 75 % ihres Einkommens zu einem Kostenbeitrag verpflichtet. Gemäß § 93 SGB VIII muss für die Berechnung des Kostenbeitrages das Einkommen des Vorjahres herangezogen werden. Dies geschieht jedoch in den wenigsten Fällen. Bei der Heranziehung wird fast immer das aktuelle Einkommen als Grundlage des Kostenbeitrages vom Jugendamt berechnet. Inzwischen gibt es dazu einige klare Urteile, die junge Menschen dazu bewegen sollten, sich gegen entsprechende Bescheide zu wehren, Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen.
Politik

Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften

Durch diesen Entwurf soll auch § 94 SGB VIII ergänzt werden. § 94 legt fest, in welchem Umfang Kostenerstattung geleistet werden muss. Im Absatz 6 wird die Pflicht zur Kostenerstattung für junge Menschen benannt, die ein vollstationäre Leistung der Jugendhilfe erhalten (Vollzeitpflege,andere Wohnformen). Nach Abzug der in § 93 Absatz 2 genannten Beträge müssen diese 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Weiter heißt es im § 93 SGB VIII "Maßgeblich ist das durchschnittliche Monatseinkommen, das die kostenbeitragspflichtige Person in dem Kalenderjahr erzielt hat, welches dem jeweiligen Kalenderjahr der Leistung oder Maßnahme vorangeht." Der Gesetzesentwurf will dies nun dahingehend ergänzen, dass das Einkommen des Monats, in dem die Leistung oder die Maßnahme erbracht wird, maßgeblich sein wird.
Hinweis

Hilfe bei der Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe

Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat umfangreiches Material zur Kostenheranziehung junger Menschen veröffentlicht. Dazu gehört eine Infobroschüre, Musterschreiben, Antragsvorlagen etc. All dies soll jungen Menschen helfen, sich gegen möglicherweise ungerechtfertigte Kostenheranziehungen zu wehren.
Politik

Auch Linke und Grüne wollen Kostenbeteiligung von Pflegekindern streichen

Heute - Donnerstag 17.10.2019 - am Abend wird der Antrag der Parteien auf Streichung der Kostenbeteiligung von Pflegekindern zu Leistungen der Jugendhilfe vom Bundesrat im Rahmen der dritten Lesung der Änderung des SGB IX und XII beraten. In diesem Zusammenhang sollen auch kleine Änderungen im SGB VIII mit beschlossen werden. Umfangreichere Information dazu finden Sie bei unseren News vom 28. August 2019 zum Thema "Ergänzung des § 94 SGB VIII - Kostenbeitrag junger Menschen".
Hinweis

von:

Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe – FAQ –

Immer wieder erhalten wir Nachfragen zur Kostenheranziehung junger Menschen. Trotz vieler Informationen ist die Verunsicherung zu diesem Thema noch riesengroß, weil auch weiterhin viele Jugendämter mögliche Veränderungen bisheriger Herangehensweisen ablehnen, obwohl es inzwischen klar stellende Urteile gibt. Anfang des Jahres gab es viele Äußerungen und Absichtserklärungen aus der Politik, ohne dass es Veränderungen in der Gesetzgebung gab. Alle Beteiligten warten also weiterhin gespannt auf die Reform des SGB VIII. Das Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe hat schon im April 2020 eine Broschüre zur Kostenheranziehung junger Menschen herausgegeben, auf die wir nochmals hinweisen möchten. Gleichzeitig finden Sie noch Links zu weiteren Informationen.
Politik

Bundestag: Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder

Die Fraktionen des Bundestages haben in der Debatte vom 17. Oktober 2019 beschlossen, den Antrag auf Aufhebung des Kostenbeitrages für Pflegekinder an folgende Ausschüsse zu überweisen: Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Haushaltsausschuss
Hinweis

Kostenheranziehung junger Menschen

In der ersten Newsletter-Ausgabe von Careleaver e.V. geht es um das Thema Kostenheranziehung. Sie regelt ob und in welchem Umfang Jugendliche und junge Volljährige zu den Kosten, die im Rahmen der Jugendhilfe entstehen, herangezogen werden können, wenn sie (z.B. im Rahmen einer Ausbildung) eigene Einkünfte haben.
Politik

KEINE Verschärfung der Kostenheranziehung für Pflege- und Heimkinder

PFAD-Bundesverband teilt mit: Die Verschärfung ist nun durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zurückgenommen worden. Die Kostenheranziehung nach SGB VIII bleibt vorerst bestehen bis zur Reform des SGB VIII. Der Gesetzesentwurf dafür wird Anfang 2020 erwartet.

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