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Elterliche Sorge / Sorgerecht

Moses Online Themenheft
Die leiblichen Eltern von Pflegekindern und Kindern in Erziehungsstellen oder Wohngruppen sind oftmals nicht in der Lage das (vollständige) Sorgerecht angemessen auszuüben. Daher existieren diesbezüglich für diese Kinder einige Besonderheiten. Unser Themenheft "Sorgerecht für Kinder in Familienpflege, Erziehungsstellen und Wohngruppen" gibt Ihnen einen umfassenden Überblick.
Moses Online Themenheft
Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht? Was sind die Rechte und Möglichkeiten von Pflegeeltern in krisenhaften Entwicklungen? Dieses Themenheft ist ein unersetzlicher Begleiter für Pflegeeltern - voll mit wichtigen Informationen und zahlreichen Vorlagen für Anträge, Musterschreiben, rechtlichen Grundlagen.

Für Ihren ersten Kontakt mit diesem Thema

Begriffserklärung

Sorgerecht - Vermögenssorge

Die Vermögenssorge bedeutet die Vertretung des Kindes in vermögensrechtlichen Fragen. Dazu gehören Belange des Erbe, Schenkungen, Abschließen von Verträgen, Geltendmachen von Ansprüchen aufgrund von Verträgen oder öffentlichen Leistungen (z.B. Opferentschädigung, Unfall etc.) und Rentenzahlungen.
Begriffserklärung

Sorgerecht - Personensorge

Die Personensorge umfasst die Sorge um die direkte Person des Kindes ebenso wie die juristische Vertretung des Kindes. Eine juristische Vertretung entsteht dann, wenn für das Kind Unterschriften zu leisten sind z.B. für einen Kinderausweis, für Kindergarten- und Schulanmeldungen, Vereinsanmeldungen, Lehrvertrag, Operationen, Impfungen usw.
Begriffserklärung

Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes

Informationen zum Sorgerecht mit rechtlichen Hintergründen aus der Wissensdatenbank.
Begriffserklärung

Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes

Haben leibliche Eltern noch das volle Sorgerecht, dann können Sie in allen wesentlichen Entscheidungen für ihr Kind in der Pflegefamilie entscheiden. Die Pflegefamilie hat nur das Recht der Alltagsentscheidungen.
Begriffserklärung

Was ist „Elterliche Sorge“?

Per Geburt haben alle verheirateten Eltern und alle allein stehenden volljährigen Mütter die Elterliche Sorge für ihr Kind. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge um die Person des Kindes und das Vermögen des Kindes.
Begriffserklärung

Was bedeutet "Ruhen der Elterlichen Sorge"

In der Praxis gibt es immer wieder Situationen, in denen leibliche Eltern noch das Sorgerecht haben, aber dieses Sorgerecht nicht mehr ausüben (können). Wer entscheidet nun für das Kind? Was muss getan werden, damit das Kind wieder juristisch vertreten werden kann?
Begriffserklärung

Sorgerecht

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern des Kindes die elterliche Sorge und Verantwortung. Sie haben das sogenannte Sorgerecht. Den Eltern kann ihr Sorgerecht ganz oder teilweise per Gerichtsbeschluss aberkannt werden, sofern sie das Wohl ihres Kindes gefährden.

Basis-Infos zum Einstieg

Basiswissen

Ausübung des Sorgerechtes

Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern wohnen, dann "zerfällt" gewissermaßen auch die Ausübung des Sorgerechtes. Wesentliche, für die Zukunft des Kindes wichtige Entscheidungen oder Handlungen bleiben dem Sorgeberechtigten – also hier dem Vormund – vorbehalten.
Basiswissen

Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Vormund oder Pfleger

Wenn Eltern das Kindeswohl nicht mehr garantieren, dann schützt die Gesellschaft das Wohl des Kindes durch Eingriffe eines Familiengerichtes in das Sorgerecht.
Basiswissen

Auf was haben Pflegeeltern ein Anrecht?

Anrechte gemäß des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)

Anrechte von Pflegeeltern ergeben sich aus den Positionen, die ihnen in verschiedenen Gesetzen zugeschrieben werden. Hier erklären wir die Anrechte, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.

Verschiedenes

Antrag / Musterschreiben

Beispiel einer Vereinbarung (Vollmacht) zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern

Was ist wichtig in einer Vereinbarung zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern? Hier finden Sie eine komplette Vorlage, die Sie einfach an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Antrag / Musterschreiben

Antrag auf Freiwillige Übertragung des Sorgerechtes auf die Pflegeeltern

Der Gesetzgeber hat im § 1630 Absatz 3 eine Möglichkeit geschaffen, dass leibliche sorgeberechtigte Eltern den Pflegeeltern, bei denen das Pflegekind schon längere Zeit lebt, Teile ihres Sorgerechtes freiwillig übertragen können. Das Familiengericht kann dies auf Antrag der sorgeberechtigten Eltern oder der Pflegeeltern (dies dann mit Zustimmung der leiblichen Eltern) tun. Die Pflegeeltern erhalten dann den Aufgabenbereich eines Pflegers.
Tiefergehende Information

Gemeinsam für das Pflegekind sorgen – trotz Trennung und Scheidung

Üben beide Pflegeeltern gemeinsam eine Vormundschaft für ihr Pflegekind aus, muss im Scheidungsprozess auch über eine Fortführung bzw. Abänderung des Sorgerechts gesprochen werden.
Tiefergehende Information

DJI-Thema 5/11: Gleiches Recht für Väter ohne Trauschein - Das Sorgerecht auf dem Prüfstand

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) fasst im Rahmen dieses Themas verschiedene Gesichtspunkte und Entwicklungen zusammen.
Tiefergehende Information

Interessante Fragen zum Sorgerecht und zur Vormundschaft

Diese Fragen wurden in unserem Forum für Vormünder gestellt.
Nachricht

Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit

Mit einem am 9. Februar 2021 veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde eines Landkreises nicht zur Entscheidung angenommen, mit der dieser sich gegen familiengerichtliche Beschlüsse in einem das Sorgerecht für ein 13-jähriges Mädchen betreffenden Verfahren wendete. Der Landkreis, der Träger eines Jugendamtes ist, machte mit der Verfassungsbeschwerde sowohl die Verletzung von Grundrechten des Kindes als auch von eigenen Grundrechten geltend. Die Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos, weil der beschwerdeführende Landkreis im verfassungsgerichtlichen Verfahren weder berechtigt war, die Rechte des betroffenen Kindes im Wege einer Prozessstandschaft geltend zu machen, noch er sich auf die Verletzung eigener Rechte stützen konnte. In dem Beschluss weist das Bundesverfassungsgericht auf vorhandene gesetzliche Möglichkeiten z.B. durch Ergänzungspfleger, Vefahrensbeistände usw. hin, mit denen der Schutz des Kindes auch in Gerichtsverfahren gewährt werden könnte.

Fachwissen

Arbeitspapier

Hinweise zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern

Zur Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages am 28. November 2012 hat Dr. Thomas Meysen vom DIJuF Hinweise für den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erarbeitet.
Arbeitspapier

Ehrenamtliche Einzelvormundschaft

Das Kompetenzzentrum Berlin - Service für Fachdienste - hat in 2019 eine Broschüre herausgegeben mit dem Titel " Ehrenamtliche Einzelvormundschaft qualifizieren". Diese Broschüre ist eine Arbeitshilfe in neun praktischen Schritten - vom Sondieren, übers Planen bis hin zur Umsetzung. Der Text bietet eine Handreichung für zukünftiges Tun in der Einzelvormundschaft - sowohl für Interessierte als auch für Fachkräfte der Jugendhilfe.
Stellungnahme

von:

Schweigen als Zustimmung – doch nicht bei elterlicher Sorge!

Deutscher Juristinnenbund wendet sich gegen "Überraschungsentscheidungen" im Sorgerecht
Stellungnahme

von:

Stellungnahme der AFET zur geplanten Reform des Vormundschaftsgesetzes

Der Vorstand der AFET Bundesverband zur Erziehungshilfe e.V. hat Ende Februar eine Stellungnahme zum 2. Diskussionsteilentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschaftsrechts) veröffentlicht. Hier geht es auch um die Frage der Zusammenarbeit des Vormundes mit den Pflegeeltern und angedachte Rechte und Positionen der Pflegeeltern.

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