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17.05.2008
Stellungnahme

Aktivverbund Berlin: Presseerklärung zur Besteuerung der Erziehungskosten des Pflegegeldes

Was geschieht eigentlich mit den Kindern, die wegen Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung aus ihren Familien genommen werden müssen? – Sie sind oft schwer geschädigt und müssen in speziellen, sehr teuren Heimen untergebracht werden. Wenn sie großes Glück haben, finden sie in einer speziell ausgebildeten Pflegefamilie ein neues, liebevolles Zuhause. Das ist nicht nur viel preiswerter, es fördert die Heilung der seelischen Verletzungen.

Verbleib behinderter Pflegekinder in ihren Familien wegen geplanter Besteuerung gefährdet

Was geschieht eigentlich mit den Kindern, die wegen Misshandlung, Missbrauch und Vernachlässigung aus ihren Familien genommen werden müssen? – Sie sind oft schwer geschädigt und müssen in speziellen, sehr teuren Heimen untergebracht werden. Wenn sie großes Glück haben, finden sie in einer speziell ausgebildeten Pflegefamilie ein neues, liebevolles Zuhause. Das ist nicht nur viel preiswerter, es fördert die Heilung der seelischen Verletzungen.

Damit diese Pflegefamilien sich dem Pflegekind zeitlich intensiv zur Verfügung stellen können, wird ein besonderes Erziehungsgeld gezahlt.

Gem. Bundesfinanzministerium soll dieses Erziehungsgeld ab dem 01.01.2008 als normales Einkommen gelten und besteuert werden. Für Familien, die mehr als zwei stark geschädigte Kinder aufgenommen haben bzw. für Großpflegestellen und Kurzpflegestellen bedeutet dies einen starken finanziellen Einschnitt. Seit 01.01.2007 gilt dies schon für die Berechnung von Hartz IV.

Wie in Berlin gibt es in etlichen Gemeinden viele Familien, die mehr als drei behinderte Kinder in Pflege haben, teilweise auch vier oder mehr Kinder. Viele der Pflegemütter sind allein erziehend und pflegen Kinder oft schon mehr als 20 Jahre.

Durch die nun anstehende Besteuerung der Erziehungsgelder werden der Zweck und das Ziel, mit diesem Geld die (zeitliche) Zuwendung der Pflegeeltern gegen über dem Kind sicher zu stellen, unterminiert.

Für behinderte Kinder finden sich schon jetzt kaum noch Pflegefamilien; in einigen Bezirken Berlins beispielsweise gibt es gar keine Pflegeelternbewerber mehr.

Durch diese Regelung werden vor allem dringend unterzubringende Säuglinge (Kurzpflege) und behinderte Kinder leiden, da durch die Besteuerung Pflegestellen in diesen Bereichen noch rarer werden.
Das bedeutet eine Benachteiligung bestimmter Kindergruppen gegenüber anderen.

Zudem wird es zu einem enormen Anstieg der Kosten in den Bezirken und Kreisen führen (Therapie- und Behandlungskosten, Heimunterbringung für behinderte Kinder und Inobhutnahmen). Gleichzeitig führt es zu einer weiteren Verschlechterung im Pflegekinderwesen.

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Die bereits bestehenden Familien mit mehreren Kindern sind/werden teilweise derart hart getroffen/sein, dass es schwerwiegende Folgen haben wird. Sogar der Verbleib von Kindern, die sich in den Pflegefamilien Zuhause fühlen, ist gefährdet.

AktivVerbund Berlin e. V. www.aktivverbund.de

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