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Strukturmodell inklusiver Jugendhilfe - von den Familien her gedacht
Einführung in das Arbeitspapier
Im Rahmen der dritten Reformstufe der SGB VIII-Reform sind ab 2028 Eingliederungshilfen nach dem jetzigen SGB IX für Kinder und Jugendliche von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe zu erbringen. Das ist noch ein wenig hin und das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Doch wer einmal überschlägt, welche Implikationen diese Verwaltungsstrukturreform haben wird, kommt schnell zu dem Schluss, dass eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Frage sinnvoll ist. Aber: Wie muss eigentlich ein Jugendamt strukturell aussehen, das diese Eingliederungsleistungen unter seinem Dach verortet hat? Einige Jugendämter haben diesen Weg bereits eingeschlagen. In einer Feldstudie wurden neun von ihnen interviewt und nach dem jeweils gewählten aufbauorganisatorischen Strukturmodell, nach Gründen für das jeweilige Modell und nach dessen Auswirkungen auf Prozesse und Schnittstellen gefragt.
Überschriften zu einzelnen Abschnitten
1. Eindeutige Intension im KJSG ist ausschlaggebend
2. Missverständnis Nr. 1: die Übernahme der Aufgaben nach SGB IX sei schon inklusive Jugendhilfe
3. Missverständnis Nr. 2: Sozialpädagog*innen bräuchten eine höchst detailierte Rechtskenntnis
4. Missverständnis Nr. 3: Eine Verwaltung sei nach den Mitarbeitenden und deren Aufgaben auszurichten
5. Exkurs: Spezialisierung
6. Fazit -
Auszug - Es ist deutlich geworden, dass es bei der dritten Reformstufe um weit mehr geht als um eine bloße Verwaltungsstrukturreform. Die Umsetzung der dritten Reformstufe ist eine große Aufgabe - aber sie wird nur dann zur Großen Lösung, wenn sie nach vorne gedacht wird. Der Beitrag soll Mut machen, das anzugehen – damit aus beiden Verwaltungen und beiden Rechtskreisen mehr als nur die Summe der Teile, sondern tatsächlich ein Ganzes, eine inklusive Jugendhilfe entsteht.
von:
Inklusives SGB VIII